Wir stellen Ihnen hier mit freundlicher Genehmigung von Gertrude Stanek das Drehbuch zum Theaterstück "Spuk im Sultanspalast" zur Verfügung.
Inhalt: Wenn plötzlich eine Schar von Gespenstern jede Nacht mit Gepolter durch den Palast tobt und allen das Fürchten beibringen will, wenn ein Schlangenbeschwörer den Sultan samt seiner Familie von seiner Schlange in den Schlaf wiegen lässt, wenn die Schatztruhe verschwindet und sich überhaupt im ganzen Palast sonderbare Dinge abspielen, kann nur noch - wenn überhaupt - eine helfen - die Wahrsagerin Ismelda?
Das Kindermusiktheaterstück "Spuk im Sultanspalast" (nach einem nordischen Märchen) ist für Kinder ab 9 Jahren geeignet.
Rollen "Spuk im Sultanspalast":
Sultan: Suleiman
Seine Frau: Suleika
Kinder: Fatima, Mustafa
Effendi
Wahrsagerin: Ismelda
4 Stallburschen: Omar, Mehmed, Hadschi, Achmed
Basarhändler: Halim, Hakim
Schlangenbeschwörer
Schlange im Korb (mit Rädern)
8 Gespenster
4 Diener
4 Palastwachen
2 Köche
Küchenjunge
2 Bettler
Hinweis: Das Drehbuch ist bewusst im Word-Format gehalten, damit es angepasst werden kann.
Sollten Sie die Instrumental CD bzw. eine Gesamtaufnahme mit Kindern benötigen, dann kann solche per Mail angefordert werden. In diesem Falle ist ein Unkostenbeitrag (13 € exkl. Porto) zu leisten.
Bilder der Aufführung von Gertrude Stanek
Instrumental-Titel Spuk im Sultanspalast
1.
Gespenstermusik Beginn
2.
Heute woll'n wir Gespenster tanzen 1
3.
Sultan schimpft nicht
4.
Schlangenbeschwörer
5.
Tanz der Gespenster 1
6.
Tanz der Gespenster 2
7.
Nichts erzählen
8.
Wir sind die Wachen vom Palast
9.
Tanz der Gespenster 3
10.
Heute woll'n wir Gespenster tanzen 2
11.
Was ist passiert
12.
Krach der Gespenster
13.
Ich habe dir doch
14.
Was gibt es
15.
Ich seh' in meiner Kugel
16.
Kamele
17.
Nix gemacht, wir wollen nur verkaufen
18.
Teil Gespensterlied
19.
Niemand wird hier schlafen
20.
Die Schlange kann ja nichts dafür
21.
Auftritt Schlangenbeschwörer
22.
Gespensterpack 1
23.
Gespensterpack 2
24.
Gespensterpack 3 Schlussszene
Kristina Skorianz am 19.06.2017
letzte Änderung am: 27.06.2017